Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalvermittlung der
just in time service GmbH       

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der just in time service GmbH (im Folgenden „Vermittler“ genannt) und dem Kunden im Rahmen der Personalvermittlung.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

2. Vertretungsgegenstand

2.1. Der Vermittler verpflichtet sich, dem Kunden Kandidaten zur Besetzung von offenen Positionen vorzustellen. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.

2.2. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Anforderungsprofile.

2.3. Der Vermittler übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben der vorgestellten Kandidaten bezüglich ihrer Qualifikation und Eignung.

3. Vertragsschluss und Pflichten des Kunden

3.1. Ein Vertrag über die Personalvermittlung kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Vermittlers annimmt oder wenn der Kunde einem vom Vermittler vorgestellten Kandidaten einen Anstellungsvertrag anbietet.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermittler alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die zur Durchführung der Vermittlung erforderlich sind.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich über den Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einem vorgestellten Kandidaten zu informieren und das vereinbarte Brutto-Jahresgehalt des Kandidaten mitzuteilen.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermittler unverzüglich mitzuteilen, wenn sich ein vom Vermittler vorgeschlagener Kandidat bereits zuvor beim Kunden beworben hat oder anderweitig bekannt ist.

4. Provisionsanspruch und Zahlung

4.1. Der Provisionsanspruch des Vermittlers entsteht mit dem Abschluss eines Anstellungsvertrags zwischen dem Kunden oder einem mit diesem rechtlich im Sinne des § 15 Aktiengesetz oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen und einem vorgestellten Kandidaten.

4.2. Die Höhe der Provision beträgt 25 % des vereinbarten Brutto-Jahresgehalts des Kandidaten. Das Brutto-Jahresgehalt umfasst alle festen und variablen Gehaltsbestandteile sowie sonstige geldwerte Vorteile.

4.3. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

4.4. Bei Zahlungsverzug ist der Vermittler berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,000 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1. Der Vermittler haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5.2. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5.3. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die durch den vorgestellten Kandidaten verursacht werden, ist ausgeschlossen.

just in time service GmbH
Stand: 13.02.2024